FACHANWÄLTIN FÜR FAMILIENRECHT
SCHEIDUNGSANWÄLTIN

IN BREMEN UND UMGEBUNG

DAS SCHEIDUNGSRECHT ALS TEILBEREICH DES FAMILIENRECHTS IST EIN SCHWERPUNKT

MEINER TÄTIGKEIT ALS FACHANWÄTIN FÜR FAMILIENRECHT IN BREMEN


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Sie möchten sich scheiden lassen oder benötigen rechtliche Beratung rund um Trennung und Scheidung?


Als Fachanwältin für Familienrecht in Bremen berate und vertrete ich Sie persönlich in allen wichtigen Fragen des Scheidungsrechts – vom Scheidungsantrag über Unterhalt und Versorgungsausgleich bis zum Zugewinnausgleich.

Eine Trennung und Scheidung bringt neben persönlichen Belastungen häufig zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Mein Ziel ist es, Ihnen frühzeitig Klarheit über Ihre Rechte, Möglichkeiten und die nächsten Schritte zu geben und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu entwickeln, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.


Madlen Stephan-Malak

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Bremen


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Anwältin für Scheidung und Familienrecht in Bremen


Eine Scheidung betrifft häufig weit mehr als die Beendigung der Ehe. Fragen zu Kindern, Unterhalt, gemeinsamem Vermögen oder Rentenanwartschaften können ebenfalls geklärt werden müssen.

Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie insbesondere bei:

  • Scheidungsverfahren
  • einvernehmlichen und streitigen Scheidungen
  • Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Dabei steht eine persönliche und verständliche Beratung im Mittelpunkt. Sie sollen wissen, welche Möglichkeiten bestehen, welche Schritte erforderlich sind und welche Konsequenzen mit den verschiedenen Entscheidungen verbunden sein können.

Scheidung einreichen: Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?


In Deutschland wird eine Ehe durch eine Entscheidung des Familiengerichts geschieden. Für das Scheidungsverfahren gelten bestimmte rechtliche Voraussetzungen und Verfahrensschritte.


1. Trennung und Trennungsjahr

In der Regel leben die Ehepartner zunächst mindestens ein Jahr getrennt. Stimmen nach Ablauf dieses Trennungsjahres beide Ehepartner der Scheidung zu, kann die Ehe grundsätzlich geschieden werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In besonderen Ausnahmefällen kann eine Scheidung bereits vor Ablauf eines Jahres in Betracht kommen, wenn die Fortsetzung der Ehe eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Sie sind unsicher, ab wann Sie rechtlich als getrennt gelten oder wann der Scheidungsantrag gestellt werden kann? Ich prüfe Ihre individuelle Situation und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.


2. Scheidungsantrag beim Familiengericht

Der Scheidungsantrag wird beim zuständigen Familiengericht eingereicht. Für das Scheidungsverfahren ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben.

Als Ihre Scheidungsanwältin bereite ich den Antrag vor, reiche ihn beim zuständigen Gericht ein und begleite Sie durch das weitere Verfahren.


3. Zustellung an den anderen Ehepartner
Nach Einreichung stellt das Familiengericht den Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zu. Dieser kann anschließend gegenüber dem Gericht zur Scheidung Stellung nehmen.

 

4. Versorgungsausgleich
Im Rahmen vieler Scheidungsverfahren wird auch der sogenannte Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei geht es grundsätzlich um während der Ehezeit erworbene Versorgungs- und Rentenanrechte.

Ob und in welchem Umfang ein Versorgungsausgleich durchgeführt wird, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab.


5. Scheidungstermin
Sobald die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und die erforderlichen Informationen vorliegen, bestimmt das Familiengericht einen Termin.

Bei diesem Scheidungstermin werden die Ehepartner in der Regel persönlich angehört. Das Gericht prüft insbesondere, ob die Ehe gescheitert ist und die Voraussetzungen für die Scheidung erfüllt sind.


6. Scheidungsbeschluss
Sind die Voraussetzungen gegeben, spricht das Familiengericht die Scheidung durch Beschluss aus. Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe geschieden.



„Kompetente rechtliche Begleitung für klare Entscheidungen und eine verlässliche Lösung.“

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Einvernehmliche Scheidung in Bremen


Sind sich beide Ehepartner über die Scheidung und die wesentlichen Folgen der Trennung einig, kann das Verfahren häufig einfacher verlaufen als bei einer streitigen Auseinandersetzung.

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung sollten jedoch wichtige Fragen frühzeitig geklärt werden, beispielsweise:


  • Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
  • Bestehen Unterhaltsansprüche?
  • Wie wird mit gemeinsamem Vermögen umgegangen?
  • Wie werden Betreuung und Umgang bei gemeinsamen Kindern geregelt?
  • Besteht Klärungsbedarf beim Zugewinnausgleich?
  • Soll eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden?


Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann helfen, rechtliche und finanzielle Konsequenzen besser einzuschätzen und unnötige Konflikte zu vermeiden.


Scheidung mit Kindern: Sorgerecht und Umgang


Sind gemeinsame Kinder betroffen, stehen für Eltern häufig nicht nur rechtliche, sondern auch sehr persönliche Fragen im Mittelpunkt.


Ich berate und vertrete Sie bei Fragen zum:


  • Sorgerecht
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Kindesunterhalt


Dabei geht es darum, rechtlich tragfähige Lösungen zu finden und die konkrete Situation Ihrer Familie angemessen zu berücksichtigen.


Unterhalt nach Trennung und Scheidung


Im Zusammenhang mit einer Trennung können unterschiedliche Unterhaltsansprüche eine Rolle spielen. Dazu zählen insbesondere der Kindesunterhalt sowie unter bestimmten Voraussetzungen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt.


Ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Einkommen, persönliche Lebensverhältnisse und weitere Faktoren müssen im jeweiligen Einzelfall berücksichtigt werden.


Ich prüfe für Sie bestehende Ansprüche oder Forderungen der Gegenseite und unterstütze Sie bei deren außergerichtlicher oder gerichtlicher Durchsetzung beziehungsweise Abwehr.


Zugewinnausgleich und Vermögen bei Scheidung


Eine Scheidung kann auch erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse der Ehepartner haben.


Wenn Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, kann bei Beendigung der Ehe ein Anspruch auf Zugewinnausgleich entstehen.


Hierbei können unter anderem Immobilien, Bankguthaben, Wertanlagen, Unternehmensbeteiligungen oder Verbindlichkeiten relevant werden.


Ich berate Sie dazu, welche Vermögenspositionen berücksichtigt werden können und welche Auskunfts- und Zahlungsansprüche gegebenenfalls bestehen.


Was kostet eine Scheidung?


Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen insbesondere vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser bildet die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und gesetzlichen Anwaltsgebühren.

Für die Bestimmung des Verfahrenswertes können unter anderem die Einkommensverhältnisse der Ehepartner sowie weitere Gegenstände des Verfahrens relevant sein.


Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn neben der eigentlichen Scheidung weitere Angelegenheiten gerichtlich geklärt werden müssen.


Vor Einleitung des Verfahrens erläutere ich Ihnen transparent, mit welchen Kosten in Ihrer konkreten Situation voraussichtlich zu rechnen ist.


Verfahrenskostenhilfe bei einer Scheidung


Wer die Kosten eines Scheidungsverfahrens aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur teilweise tragen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe erhalten.


Gerne prüfe ich mit Ihnen, ob ein entsprechender Antrag in Betracht kommt.


Warum eine Fachanwältin für Familienrecht?


Familienrechtliche Verfahren betreffen häufig sehr persönliche und wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen.


Als Fachanwältin für Familienrecht in Bremen beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit familienrechtlichen Fragestellungen und bilde mich in diesem Rechtsgebiet regelmäßig fort.

Für meine Mandantinnen und Mandanten bedeutet dies eine Beratung, bei der sowohl die rechtlichen Details als auch die persönliche Situation berücksichtigt werden.


Mir sind insbesondere wichtig:


  • persönliche Betreuung
  • verständliche Kommunikation
  • klare Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten
  • individuelle Lösungsstrategien
  • konsequente Vertretung Ihrer Interessen
  • ein vertrauensvoller Umgang mit Ihrer persönlichen Situation


Scheidungsanwältin in Bremen – jetzt Termin vereinbaren


Je früher die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Trennung geklärt werden, desto besser lassen sich viele spätere Konflikte vermeiden.


Sie möchten eine Scheidung einreichen, haben bereits einen Scheidungsantrag erhalten oder möchten zunächst wissen, welche Rechte und Pflichten nach einer Trennung bestehen?


Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin in meiner Kanzlei in der Bremer Innenstadt.


Rechtsanwältin Madlen Stephan-Malak
Fachanwältin für Familienrecht
Obernstraße 16
28195 Bremen
Telefon: 0421 244 275 25
E-Mail: info@rain-stephan-malak.de

Häufige Fragen zur Scheidung in Bremen


  • Brauche ich für eine Scheidung einen Anwalt?

    Für das Scheidungsverfahren besteht grundsätzlich Anwaltszwang. Der Scheidungsantrag muss daher anwaltlich beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Ob beide Ehepartner jeweils eine eigene anwaltliche Vertretung benötigen, hängt davon ab, welche Anträge im Verfahren gestellt werden sollen.

  • Wann kann ich die Scheidung einreichen?

    Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass die Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben. Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres kommt nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

  • Können Ehepartner innerhalb derselben Wohnung getrennt leben?

    Eine Trennung kann grundsätzlich auch innerhalb der bisherigen gemeinsamen Wohnung stattfinden, sofern die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wurde. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind, sollte individuell geprüft werden.

  • Wie lange dauert eine Scheidung?

    Die Dauer eines Scheidungsverfahrens lässt sich nicht pauschal bestimmen. Sie hängt unter anderem davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich erfolgt, wie schnell erforderliche Auskünfte vorliegen und ob weitere familienrechtliche Fragen gerichtlich geklärt werden müssen.

  • Wie teuer ist eine Scheidung?

    Die Gerichtskosten und gesetzlichen Anwaltsgebühren hängen vom jeweiligen Verfahrenswert ab. Dieser wird anhand der konkreten Verhältnisse ermittelt. Eine seriöse Kosteneinschätzung ist daher erst möglich, wenn die wichtigsten Angaben zum Fall bekannt sind.

  • Was ist der Versorgungsausgleich?

    Beim Versorgungsausgleich werden grundsätzlich bestimmte während der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte der Ehepartner berücksichtigt und ausgeglichen. Es gibt jedoch Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, die im Einzelfall geprüft werden müssen.

  • Welches Gericht ist für meine Scheidung zuständig?

    Welches Familiengericht zuständig ist, hängt unter anderem vom gewöhnlichen Aufenthalt der Ehepartner und gegebenenfalls gemeinsamer minderjähriger Kinder ab. Die Zuständigkeit wird vor Einreichung des Scheidungsantrags geprüft.

  • Kann ich mich auch beraten lassen, wenn ich noch nicht sicher bin, ob ich mich scheiden lassen möchte?

    Ja. Eine familienrechtliche Beratung kann bereits während oder vor einer Trennung sinnvoll sein. Dabei können beispielsweise mögliche finanzielle Folgen, Unterhalt, Kinder, Wohnung und Vermögen besprochen werden, ohne dass unmittelbar ein Scheidungsverfahren eingeleitet werden muss.